AGB / AGB-Ergänzungen
Die Kursgebühren werden jeweils zum 1. Kalendertag des neuen Quartals (1. Januar/1. April/1. Juli/1. Oktober) im Voraus für die gesamte Kurs-Laufzeit von 3 Monaten per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Während den Schulferien und an Feiertagen findet kein Yogaunterricht statt.
Für jegliche nicht in Anspruch genommene Stunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung von Kursgebühren.
Falls erforderlich, können die Yogastunden jederzeit vom Präsenzunterricht auf Online-Unterricht verlagert werden.